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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Übermittlung des Wasserverbrauchs noch bis 31. Oktober möglich
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Rathaus
Einleitung
Recklinghäuser Bürger*innen können dem städtischen Fachbereich Finanzen bis einschließlich Sonntag, 31. Oktober, ihre über geeichte Wasseruhren erfassten Wasserverbräuche melden.
Haupttext

 

Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Stadtverwaltung. 

Die Übermittlung betrifft die Verbräuche, die nicht in die Kanalisation gelangt sind, zum Beispiel Gartenbewässerung. So können diese Mengen im kommenden Jahr bei der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch für Gewerbebetriebe.

Ein Abzug ist nur möglich, wenn ein geeichter Zähler eingebaut ist. Die Bürger*innen müssen zudem sicherstellen, ob ihr Zähler im kommenden Jahr aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt werden muss. 

Gerne kann die Jahresmeldung im Online-Service online eingegeben werden. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen und händisch ausgefüllt werden.

Datum
29.10.2021


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