Vorname des Kindes

Das Recht der Vornamensgebung

Früher war die Wahl des Vornamens oft eine einfache Entscheidung.

Die heutige Namensvielfalt ist größer denn je, was die Entscheidungsfindung erschwert. Daher unser Tipp:

Wählen Sie einen Vornamen, den Sie selbst gerne tragen würden und der im Alltag problemlos verständlich ist. Ein Name, der ständig buchstabiert oder erklärt werden muss, kann auf Dauer eine Herausforderung sein.

Bei der Vornamenswahl sind folgende Aspekte zu beachten:
Eindeutig männliche Namen dürfen nur für Jungen und eindeutig weibliche Vornamen nur für Mädchen vergeben werden.
Geschlechtsneutrale Namen können für alle Geschlechter vergeben werden.
Auch Vornamen aus fremdem Kultur- und Sprachbereich sind grundsätzlich zulässig, wenn sie im Herkunftsland als Vornamen gebräuchlich sind. In Einzelfällen muss der Nachweis dazu erbracht werden.

Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden, eine solche Verbindung sollte nicht mehr als einen Bindestrich enthalten.

Als sorgeberechtigte Eltern können Sie den Vornamen Ihres Kindes also grundsätzlich frei wählen. Der gewählte Vorname darf aber nicht gegen allgemeine Sitte und Ordnung verstoßen oder das Kindeswohl gefährden.

Sollten Sie Fragen zu dem von Ihnen gewählten Vornamen haben, können Sie sich gern an uns wenden. 

Hinweis: Mit der Beurkundung in das Geburtenregister ist die Vornamensgebung abgeschlossen. Eine spätere Änderung des Vornamens ist nur durch eine gebührenpflichtige behördliche Namensänderung möglich.




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