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Das schreckliche Zugunglück vom 2. Februar 2023 hatte zur Folge, das Behauptungen und Vorwürfe in Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen die Einsatzkräfte sowie Führungspersonal von Feuerwehr, Stadt- und Kreisverwaltung mündeten.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Ermittlungen kamen ein von der Stadt Recklinghausen beauftragter und vom Innenministerium NRW empfohlener externer Fachmann, die Bezirksregierung Münster, die Staatsanwaltschaft Bochum und die Generalstaatsanwaltschaft Hamm übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die von Herrn Dr. Segbers erhobenen Vorwürfe und Behauptungen dienstrechtlich und strafrechtlich nicht zu verfolgen waren. Sämtliche Verfahren wurden folgerichtig eingestellt!
Allein aus diesem über Monate laufenden Prozess ergibt sich, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Notarzt und den damit zu Unrecht beschuldigten Beteiligten nicht mehr gegeben ist. Dennoch haben alle Beteiligten sowie weitere Vertreter*innen der Stadt Recklinghausen, dem Kreis Recklinghausen und dem Elisabeth Krankenhaus einem extern moderierten Mediationsverfahren zugestimmt, mit dem Ziel, das Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.
Nach Auffassung aller Beteiligten, ist es für Rettungseinsätze unabdingbare Voraussetzung, dass eben ein solches Vertrauensverhältnis uneingeschränkt bestehen muss. Am Ende des Mediationsprozesses haben insbesondere auch die beiden externen Mediatoren festgestellt, dass das Vertrauensverhältnis nicht wiederherzustellen ist und sich mit Blick auf kommende Einsätze eine weitere Zusammenarbeit ausschließt.
Für die Stadt Recklinghausen war es deshalb auch unumgänglich, von ihrer vertraglich festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, weitere Einsätze von dem beim Elisabeth Krankenhaus angestellten Dr. Segbers im Rahmen des Rettungsdienstes für die Stadt Recklinghausen abzulehnen.
Für die mehrfach medial geforderten personellen Konsequenzen gegen mehrere Beteiligte, gibt es bis heute keine Rechtfertigung. Eine Pflichtverletzung der betroffenen Personen wurde sowohl durch die Verfahren bei der Bezirksregierung Münster, als auch abschließend durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm verneint. An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass alle Verfahren eingestellt wurden.