Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis Muster

In der Handwerkerrolle eingetragene Handwerksbetriebe im bauaffinen Bereich können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge das Angebot des Handwerkerparkausweises in Anspruch nehmen. Dieser erlaubt das Parken während der Reparatur- und Montagearbeiten, solange in unmittelbarer Nähe zur Baustelle keine sonstigen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ggf. ein Ersatzfahrzeug. Die amtlichen Kennzeichen sind anzugeben. Je Firma können auch mehrere Ausweise ausgestellt werden. Die Parkausweise sind im Original mitzuführen und somit für jeweils ein Fahrzeug verwendbar. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (Mindestgröße: DIN A4) versehen sein.

Als "Service- und Werkstattfahrzeuge" werden Fahrzeuge (bis 3,5 t) anerkannt, die eine feste Ausstattung (Ein- oder Anbauten) aufweisen wie eine Werkbank, Aggregate (z.B. Pumpen, Kompressoren) oder über spezielle Haltevorrichtungen für Geräte und Materialien (z.B. Werkzeug-, Gerätehalter, Lastenträger) verfügen, welche glaubhaft regelmäßig unmittelbar am Einsatzort verwendet werden.

Personenkraftwagen und Privatfahrzeuge sind regelmäßig ausgeschlossen.

Der Handwerkerparkausweis wird für den Regierungsbezirk Münster ausgestellt und kann auf Wunsch um weitere Regierungsbezirke erweitert werden. Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:

  • in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung
  • in eingeschränkten Halteverboten
  • in Zonenhaltverboten

Der überörtliche Handwerkerparkausweis gilt nicht in Fußgängerzonen.


Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Kopie der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  • Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich sind

Der Handwerkerparkausweis wird in der Stadt beantragt, in der Ihr Unternehmen gemeldet ist. Er ist ein Jahr gültig.


Gebühren:

  • 90,00 € pro Jahr und Fahrzeug für den Regierungsbezirk Münster
  • 50,00 € zusätzlich pro Jahr und Fahrzeug je weiterem Regierungsbezirk
  • 290,00 € pro Jahr und Fahrzeug für ganz NRW


Zusatzausweise zum Handwerkerparkausweis (nur mit diesem gültig) mit den bisherigen Sonderrechten für die Fußgängerzonen können gegen eine Gebühr ausgestellt werden:

  • 15,00 € pro Jahr und Fahrzeug für Zusatzausweis zum Handwerkerparkausweis mit Sonderrechten für Fußgängerzonen


Beteiligte Regierungsbezirke für den Handwerkerparkausweis:    

  • Regierungsbezirk Arnsberg (ARN): Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest und Unna sowie kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne. 
  • Regierungsbezirk Detmold (DET): Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn sowie kreisfreie Stadt Bielefeld. 
  • Regierungsbezirk Düsseldorf (DÜT): Kreise Kleve und Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreise Viersen und Wesel sowie kreisfreie Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.
  • Regierungsbezirk Münster (MÜN): Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster.  
  • Regierungsbezirk Köln (KÖL): Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie kreisfreie Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen.

 

     
Für Recklinghäuser Unternehmen bietet die Stadt Recklinghausen einen gesonderten Service: Als Alternative zum Handwerkerparkausweis kann ein Parkausweis für Handwerker*innen ausschließlich für das Stadtgebiet, inklusive der Fußgängerzone, ausgestellt werden:

  • 75,00 € pro Jahr und Fahrzeug für das Stadtgebiet Recklinghausen inklusive Fußgängerzone
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