Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Diese Seite wird zurzeit bearbeitet.
Wie viel ein Bürgermeister verdient, richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ist in der sogenannten Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Recklinghausen fällt hierbei in die Gruppe mit der Einwohnerzahl 100 001 bis 150 000.
Bürgermeister Christoph Tesche wird aus diesem Grund nach der Besoldungsgruppe B8 bezahlt. Das monatliche Grundgehalt beträgt seit dem 1. Februar 2025: 12.188,63 Euro zzgl. einer Zulage in Höhe von 8 Prozent des Grundgehalt (975,09 Euro) aufgrund der Wiederwahl zum Bürgermeister.
Inklusive Familienzuschlag sowie einer steuerfreien Aufwandsentschädigung beträgt die Bruttobesoldung:
Monatlich 14.551,34 Euro
Gemäß §7 des KorruptionsbG legt Bürgermeister Tesche nachfolgend aufgeführte Mitgliedschaften den Bürger*innen für das Jahr 2024 offen.
Entschädigte Nebentätigkeiten:
Nicht entschädigte Tätigkeiten:
Die Brutto-Einkünfte aus Nebentätigkeiten betragen für das Jahr Jahr 2024: 43.700,90. Abführungspflichtig an die Stadt Recklinghausen sind 10.249,97 Euro.
Die nichtabführungspflichtigen Einkünfte sind entsprechend zu versteuern.
* Zur Offenlegung dieser Angaben für die Bürgerinnen und Bürger ist Bürgermeister Tesche nicht verpflichtet.