Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Ein Teil der Daten, die dieser Anbieter gesammelt hat, dient der Personalisierung und der Messung der Werbewirksamkeit.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie dient der Einnahmebeschaffung, sowie dem ordnungspolitischen Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung und Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen,
Hundesteuersatzung der Stadt Recklinghausen vom 19. Dezember 1997 zuletzt geändert durch Satzung vom 25. September 2012.
Anmeldung
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich beim Fachbereich Finanzen, Kaiserwall 21, 45657 Recklinghausen, oder online in unserem Serviceportal vorgenommen werden.
Abmeldung
In den nachfolgend aufgelisteten Fällen ist es notwendig, einen Hund abzumelden:
Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
Hund ist verstorben (Kopie der tierärztlichen Todesbescheinigung beifügen)
Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
Der Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich beim Fachbereich Finanzen, Kaiserwall 21, 45657 Recklinghausen oder online in unserem Serviceportal vorgenommen werden.
Höhe der Hundesteuer seit 2013 (jährlich)
Ein Hund: 108 Euro
Zwei Hunde: 124 Euro je Hund
Drei Hunde und mehr: 140 Euro je Hund
Die Höhe der Hundesteuer wird durch Beschluss des Gemeinderates festgelegt.
Hundesteuerbefreiungen
Hundesteuerbefreiung wird gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
Hunde, die aus dem Tierheim Recklinghausen in einen Haushalt aufgenommen wurden, sind für 24 Monate von der Hundesteuer befreit.
Lesen Sie hierzu bitte Paragraph 3 der Hundesteuersatzung.
Hundesteuerermäßigung
Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Ermäßigungen für Wach-, Melde- oder Sanitätshunde sowie für Empfänger von Sozialhilfe bzw. gleichgestellten Personen.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Lesen Sie hierzu bitte Paragraph 4 der Hundesteuersatzung.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird mit Hundesteuerbescheid festgesetzt. Gleichzeitig wird die Hundesteuermarke übersandt. Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
An- und Abmeldepflicht nach der Landeshundeverordnung
Sofern es sich um einen meldepflichtigen Hund nach dem Landeshundegesetz handelt (größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm), ist auch noch die An- bzw. Abmeldung des Hundes im städtischen Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erforderlich. Diese Meldung erfolgt im Bedarfsfall ebenfalls online in unserem Serviceportal.
Onlineservice und Formulare
Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie hier.