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Fachbereichsleitung: Michael Brunsiek
Dezernat: III
Dezernentin: Christina Kutschaty
Der Fachbereich 61 gehört zum Technischen Dezernat (Dezernat III). Nachstehend eine kurze Übersicht über die wahrzunehmenden Aufgaben.
Stab/Controlling
Im FB 61 sind natürlich auch die klassischen Verwaltungsarbeiten durchzuführen. Hierzu gehören die Rechnungsstelle und Aufgaben der Datenverarbeitung. Controlling heißt Überprüfung der Zielerreichung im Bereich Finanzen und Aufgabenerfüllung, Personalkostenberechnung und interne Aufgabenkritik.
61/1 Stadtentwicklungsplanung
Die Abteilung ist für die Koordination und Priorisierung der Aufgaben der raumbezogenen Stadtentwicklung (Stadtzielplanung, Stadtforschung, vorbereitende Bauleitplanung, Stadtbereichs- und städtebauliche Rahmenplanung, Bestands- und Strukturuntersuchung) zuständig. Hierbei steht die Entwicklung von Grundsätzen und Zielvorstellungen als Entscheidungsgrundlagen für Verwaltung und Politik im Vordergrund. Des Weiteren vertritt die Abteilung die Interessen der Stadt gegenüber den Anforderungen der Raumordnungs-, Landes- und Regionalplanung und koordiniert diese mit den Zielen der Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung. Darüber hinaus werden durch die Abteilung die Interessen der Stadt im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sowie deren Vertretung gegenüber anderen Fachbereichen und Dezernaten, Fachausschüssen der Gemeinde, Aufsichtsbehörden, Nachbargemeinden und Trägern öffentlicher Belange und anderen Institutionen im Hinblick auf die Stadtentwicklung wahrgenommen.
61/2 Städtebauliche Planung
Die Abteilung ist zuständig für die städtebauliche Planung, die Erarbeitung von Entwürfen zur Aufstellung von Bebauungsplänen und die Durchführung der entsprechenden Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. Weitere Aufgabenfelder sind der Erlass von sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Landesbauordnung, das Verfahrensmanagement im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und die damit verbundenen Vertragswerke sowie die Beratung von Bürgern, Vorhabenträgern, Investoren, Architekten etc. in Fragen des Planungsrechtes und der Stadtgestaltung. Des Weiteren obliegt der Abteilung die Durchführung und Begleitung von städtebaulichen Wettbewerben und Rahmenplänen.