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Der Personalrat ist die gewählte Interessensvertretung aller Mitarbeiter/innen bei der Stadtverwaltung Recklinghausen. Die gesetzliche Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrates ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten der Stadtverwaltung Recklinghausen den Personalrat. Die Amtszeit beginnt immer am 1. Juli des Wahljahres.
Die Größe des Personalrates richtet sich nach der Zahl der in der Regel Beschäftigten. Für die aktuelle Amtszeit lag diese Zahl bei über 2000 Beschäftigten. Dementsprechend waren 15 Personalratsmitglieder zu wählen (12 tariflich Beschäftigte und 3 Beamte).
Darüber hinaus ergibt sich aus dieser Zahl ein gesetzlicher Anspruch auf ingesamt fünf Freistellungen.
Personalratsvorsitzender Michael Kurpisz (tariflich Beschäftigter) Stadthaus A, Zimmer 2.54 Tel.: 50-1180 / Fax: 50-91180 | ![]() |
1. Stellv. Personalratsvorsitzende: Beate Kamburg (Beamtin) Stadthaus A, Zimmer 2.52 Tel.: 50-1186 / Fax: 50-91186 | ![]() |
2. Stellv. Personalratsvorsitzende: Andrea Grzelka (tariflich Beschäftigte) Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) Beckbruchweg 33, Zimmer: 1112 Tel.: 50-1188 / Fax: 50-91188 | ![]() |
Freigestellter Personalrat: Markus Breuer (tariflich Beschäftigter) Stadthaus A, Zimmer 2.50 Tel.: 50-1184 / Fax 50-91184 | ![]() |
1/2 Freigestelltes Personalratsmitglied: Marcus Büning (Beamter) Stadthaus A, Zimmer 1.46 Tel.: 50-1183/ Fax 50-91183 | ![]() |
1/2 Freigestelltes Personalratsmitglied:
Antonio Fuschi (Beamter) Stadthaus A, Zimmer 1.46 Tel.: 50-1183 / Fax 50-91183 | ![]() |
Darüber hinaus sind folgende Kolleginnen und Kollegen Mitglieder im Personalrat:
Gruppe der tariflich Beschäftigten:
Das LPVG legt eine umfassende Beteiligung des Personalrates bei betriebs- bzw. verwaltungsinternen Maßnahmen fest und benennt die Möglichkeit der Anhörung gem. § 75, der Mitwirkung gem. § 73 und der Mitbestimmung des Personalrates gem. § 72 LPVG. Der Mitbestimmungsparagraph ist der umfassendste.
Es gibt also kaum interne Maßnahmen, bei denen der Personalrat nicht zu beteiligen ist. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die soziale Schutzfunktion gegenüber den Beschäftigten wahrzunehmen und einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und der Beschäftigten herzustellen.
Der nächste Personalrat wird 2028 gewählt. Seine Amtszeit beginnt dann am 1. Juli 2028.