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...Wenn nun diese, sag ich, ihre
Dazu nötigen Papiere
So wie auch die Haushaltssachen
Endlich mal in Ordnung machen
Und in Ehren und beizeiten
Hin zum Standesamte schreiten...
(Wilhelm Busch: Tobias Knopp)
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Gemeinde einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, so hat er eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen einverstanden ist. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ist im Standesamt erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden. Sollten Sie beide verhindert sein, möchten wir Sie bitten, den Ablauf des Anmeldeverfahrens bei uns im Standesamt zu erfragen.
Wenn sie beide nicht in Recklinghausen wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen: Sie sind herzlich willkommen!
Sie melden einfach Ihre Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz an und bitten um Zusendung Ihrer Unterlagen an das Standesamt Recklinghausen. Ihren Wunschtermin können Sie vorab (auch über mehr als sechs Monate im Voraus) mit uns vereinbaren und reservieren!
Bei der Anmeldung geht es natürlich nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Wunsch etwas entgegensteht. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen.
Sie sollten möglichst frühzeitig einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie die Eheschließung in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor Ihrem beabsichtigten Trautermin anmelden können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch noch kurzfristig freie Anmeldetermine.
Wichtiger Hinweis:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns!
Sie können auch gerne Trauzeugen benennen, bei einer standesamtlichen Trauung sind diese jedoch nicht verpflichtend.
Informationen zum Ehegattenvertretungsrecht (ab 01.01.2023) finden Sie hier.
Hinweis zur Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe
In der Zeit vom 01.08.2001 bis zum 30.09.2017 konnten in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Diese Lebenspartnerschaft kann auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden. Das Begründungsdatum Ihrer Lebenspartnerschaft bleibt unverändert. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.