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Die Arbeiterbelegschaft der Zeche Recklinghausen II stieg von 1231 im Jahre 1933 auf 3042 im Jahre 1944 (davon allerdings 1570 sowjetische Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter). Der Zeche kam in der Stabilisierungsphase des Nationalsozialismus, aber auch in der Kriegszeit eine große wirtschaftliche Bedeutung zu. Recklinghausen II stellte gemeinsam mit den Zechen General Blumenthal und König Ludwig den weitaus größten Teil der Erwerbsarbeit in Recklinghausen. Die Arbeiterschaft ruhig zu stellen, in das Herrschaftssystem einzuordnen und sie für ihre Kriegsziele an den nationalsozialistischen Staat zu binden, war eine Hauptaufgabe der national-sozialistischen Politik und Propaganda. Das war in den „roten Hochburgen“ der Arbeiterbewegung eine schwierige Aufgabe, zumal sich die NSDAP in der Bergarbeiterschaft Hochlarmarks bis 1933 nur auf eine geringe Anhängerschaft stützen konnte. Trotzdem führten die Folgen der Weltwirtschaftskrise und der Machtantritt der Nationalsozialisten zu tiefgreifenden Veränderungen der bergmännischen Berufs- und Lebenswelt.
Recklinghäuser Zeitung 30.04.1933
Dazu betrieben die Nationalsozialisten effektvoll die propagandistische Aufwertung „der Arbeiter der Stirn und der Faust“. So bestimmten sie den 1. Mai, der selbst in der Weimarer Republik nie offiziell als Arbeiterfeiertag anerkannt war, zum „Tag der nationalen Arbeit“. Mit gewaltigen Massenkundgebungen und Umzügen, bei denen Belegschaften gemeinsam mit den Direktoren aufmarschierten, versuchte das Regime, die Massen an den „Staat der Volksgemeinschaft“ zu binden.
Arbeit macht uns frei - Schlagzeile, Recklinghäuser Zeitung, 2. Mai 1933
In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang begann am Tag danach die mit Terror betriebenen Zerschlagung der Institutionen und Organisationen der Arbeiterbewegung. Zunächst beseitigten die Nationalsozialisten die demokratische Betriebsverfassung der Weimarer Republik und zerschlugen die Gewerkschaftsorganisationen der Arbeiterbewegung. Mit der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) wurde das Führer- und Gefolgschaftsprinzip in den Betrieben und Unternehmen durchgesetzt. Das „Gesetz über Treuhänder der Arbeit“ vom 19. Mai 1933 übertrug vom Reich eingesetzten „Treuhändern der Arbeit“ das alleinige Recht (anstelle von Arbeitnehmerorganisationen) die Bedingungen für Arbeitsverträge und Löhne mit den Unternehmen zu regeln. Durch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ vom 20. Januar 1934 wurden die Unternehmer zu „Führern des Betriebes“, Arbeiter und Angestellte zur „Gefolgschaft“ ernannt, die dem Betriebsführer Gehorsam zu leisten hatten.
[Vgl. 1.6. „Teilnahme am Mai-Aufmarsch war Pflicht“. Die Gleichschaltung im Betrieb. (Zeche Recklinghausen II), in: Geck, Möllers, Pohl, „Wo du gehst und stehst…“ , Stätten der Herrschaft, der Verfolgung und des Widerstandes in Recklinghausen 1933-1945, Recklinghausen 2002, S. 24-26]