Castroper Str. 205, Recklinghausen
Nach Urteil des Sondergerichts Dortmund vom 03.09.1937 wegen verbotener Bibelforschertätigkeit verurteilt zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängnis; die Strafe war am 06.09.1938 verbüßt. Das Urteil wurde am 03.06.1947 aufgehoben.
Landesarchiv NRW Abt. Westf. Q233 Sondergericht Dortmund, Nr. 1817