Heidestr. 17, Recklinghausen
Vom Sondergericht Dortmund am 27.01.1939 wegen Vergehens gegen das Heimtücke-Gesetz (hetzerische Äußerungen gegen Staat und Partei) zu 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis verurteilt; Untersuchungsgefängnis Emden.
LA NRW Abt. Westf. Q 233 Sondergericht Dortmund Nr. 714