Aktuelles Recklinghausen

Das Briefwahlbüro öffnet am Montag, 30. August, im Raum 1.10 im 1. Obergeschoss des Stadthauses A. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.
Für die Briefwahl gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:
1. Der Antrag auf Briefwahl kann online gestellt werden. Zur Online-Beantragung wird unbedingt die Wahlbenachrichtigung benötigt. Zum Onlineantrag gelangen Wähler*innen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Internetseite der Stadt Recklinghausen, www.recklinghausen.de/wahlen. Direktlink: https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Rathaus_Politik/Wahlen/Briefwahlantrag/Bundestagswahl/index.asp
2. Die zweite Option ist: Die Wähler*innen füllen den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben diesen, schicken ihn per Post an das Briefwahlbüro im Stadthaus A und bekommen anschließend die Unterlagen zugesandt, um dann zu Hause wählen zu können. Wichtig: Eine Unterschrift ist unbedingt erforderlich!
3. Alternativ können die Wähler*innen den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, diesen unterschreiben, und dann im Briefwahlbüro im Stadthaus A (Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen oder auch direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Wichtig: Der Personalausweis oder Reisepass muss bereitgehalten werden!
4. Die Briefwahlunterlagen können auch im Auftrag der*s Wahlberechtigten einer*m Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Das Briefwahlbüro weist darauf hin, von einer doppelten Beantragung der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer bis Sonntag, 5. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02361/50-1583 bis 50-1585 melden. So kann schnell geprüft werden, ob die Person überhaupt im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Liegt eine Eintragung vor, ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben. Hierzu muss im Briefwahlbüro der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Das Briefwahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
Telefonische Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter den Rufnummern 02361/50-1583 bis 50-1585 möglich.
Informationen gibt es auch auf www.recklinghausen.de/wahlen.