Aktuelles Recklinghausen
Nur Organisationen, Glaubensgemeinschaften und Vereine, die im Ortsteil verankert sind, dürfen ein Feuer ausrichten. Zudem muss die Veranstaltung für alle Bürger*innen zugänglich sein.
Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Diese sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich gewährleistet ist.
Zu beachten ist außerdem, dass nur unbehandeltes Holz wie beispielsweise abgelagerter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf, und dies nur einmalig in der Zeit von Samstag, 30. März, bis Montag, 1. April. Die Feuerstelle darf grundsätzlich eine Fläche von fünf Metern Durchmesser und eine Höhe von drei Metern nicht übersteigen und es muss ein Abstand von mindestens 100 Metern zum Waldesrand eingehalten werden, wenn keine Befreiung durch die Forstbehörde erteilt wurde, die dann mit der Anmeldung vorgelegt werden muss. Zudem muss das Holz kurz vor dem Entzünden umgeschichtet werden, um so zu verhindern, dass sich im aufgeschichteten Geäst Tiere befinden. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das die Verwaltungsgebühr deutlich übersteigt.
Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) weisen darauf hin, dass es in der Stadt viele Möglichkeiten gibt, Grünabfall fachgerecht zu entsorgen. Günstig ist es insbesondere, pflanzliche Abfälle für den eigenen Garten als Mulchmaterial und Kompost zu nutzen. Die bei einer Verbrennung entstehenden Schadstoffe werden auf diese Weise vermieden. Auch eine kostenfreie Abgabe bis zwei Kubikmeter am Wertstoffhoff ist für Recklinghäuser Bürger*innen möglich. Zudem werden Pflanzenabfälle wie Baum-, Strauch- und Rasenschnitt durch die Mitarbeiter*innen der Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen 14-tägig im Rahmen der Leerung der Biotonne abgeholt.